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Steuerberater Kusch

Lieferung von Strom an Mieter

15. August 2022 | Umsatzsteuer

Die Lieferung von durch eine Photovoltaikanlage auf dem Miethaus mit Batterie-Speicher erzeugtem Strom an die Mieter hält das Finanzgericht Niedersachsen jedenfalls dann für steuerpflichtig, wenn darüber eine selbstständige, nicht mit dem Mietvertrag gekoppelte Vereinbarung besteht, der Stromverbrauch durch Zähler individuell abgerechnet wird und den Mietern die Möglichkeit offensteht, den Strom auch anderweitig zu beziehen.

Hinweis Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Energielieferungen, die im Zusammenhang mit
steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen, schlechthin umsatzsteuerpflichtige selbstständige Leistungen sind.

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