News!

Steuerberater Kusch

Keine Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe

7. April 2022 | Einkommensteuer

Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen nicht der Hinzurechnung nach dem Gewerbesteuergesetz. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Die Klägerin habe keine Schutzrechte erworben, sondern lediglich Inhalte aus Datensammlungen und für deren Verwendung bzw. Nutzung gezahlt. Derartige Nutzungsentgelte unterfielen nicht dem Regelungsinhalt des Gewerbesteuergesetzes.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
25. November 2024
AdobeStock 257069625 scaled e1732199872840

Richtsätze für das Kalenderjahr 2023

Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Diese Sammlung dient der Finanzverwaltung als Hilfsmittel zur Überprüfung von Umsätzen und Gewinnen Gewerbetreibender. Insbesondere in Fällen, in denen keine...

25. November 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×