News!

Steuerberater Kusch

Ins Fitnessstudio mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen

9. August 2023 | Einkommensteuer

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten als attraktiven Benefit steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600 EUR pro Jahr zuwenden. Das Finanzamt begünstigt diese Zuschüsse aber nur, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann hierzu selbst Vertragspartner des Fitnessstudios werden, so dass seine Belegschaft dort eine Auswahl von begünstigten Gesundheitskursen absolvieren kann. Kursangebote wie Yoga, Pilates, Stretching, Tai-Chi, Qigong oder Rückentraining sind über den 600-EUR-Freibetrag begünstigt, ein reines Gerätetraining aber nicht.

Alternativ können sich Arbeitnehmer im Nachhinein auch die Kosten für den Besuch von zertifizierten Kursen in anderen Studios steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen, sofern die Krankenkasse ihnen keinen Zuschuss zahlt. Als Nachweis dient eine Teilnahmebescheinigung über den Kurs bei einem zertifizierten Anbieter (Beleg für die Lohnabrechnung).

Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, die steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat zu nutzen und den Fitnessstudio-Mitgliedsbeitrag des einzelnen Arbeitnehmers bis zu dieser Höhe zu bezuschussen (zusätzlich zum regulären Gehalt). In diesem Fall ist es unerheblich, ob vom Arbeitnehmer nur förderfähige Kurse besucht werden oder ein freies Training an Geräten absolviert wird. Die Sachbezugsfreigrenze lässt sich beispielsweise nutzen, indem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatliche Gutscheine bis 50 EUR aushändigen, die in einem bestimmten Fitnessstudio eingelöst werden können.

Alternativ kann der Arbeitgeber den monatlichen Sockelbetrag von 50 EUR auch direkt an ein ausgewähltes Fitnessstudio zahlen, in dem die Beschäftigten dann trainieren können. Vergünstigte Mitgliedsbeiträge lassen sich häufig aushandeln, wenn Arbeitgeber mit einem Fitnessstudio einen Firmen-Fitnessvertrag aushandeln. Liegt der Monatsbeitrag dann immer noch über der 50-EUR-Freigrenze, muss lediglich der übersteigende Teil vom Mitarbeiter selbst gezahlt werden.

Hinweis: Der 600-EUR-Freibetrag und die monatliche 50-EUR-Freigrenze können miteinander kombiniert werden, so dass pro Jahr ein steuerfreier Bonus von bis zu 1.200 EUR möglich ist.

Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Pressemitteilung v. 18.04.2023

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
2. Dezember 2023
2023 11 29 Biohof Berger 1

Bio-Hof Berger – Referenzmandant

Unsere Mandanten

Bio-Hof Berger - wir freuen uns, heute einen unserer Referenzmandanten vorzustellen. Der Demeter zertifizierte Bio-Hof Berger von Stephanie und Reinhold Berger baut in Bayreuth Getreide, Leguminosen, Ölfrüchte, Kartoffeln und Gemüse an. Im eigenen Hoflädchen...

2. Dezember 2023
7
28. November 2023
AdobeStock 632619905 scaled e1701370465374

Diese Tipps drücken die Einkommensteuer

Einkommensteuer

Auch wenn die entsprechende Steuererklärung erst im Jahr 2023 einzureichen ist: In den letzten Wochen des alten Jahres können Steuerzahler noch ein paar wichtige Weichen stellen, um ihre Einkommensteuerbelastung für 2022 zu senken: Werbungskosten: Jedem...

28. November 2023
7
26. November 2023
2023 11 Wir suchen Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellter *in gesucht

Jobangebote

Bist Du glücklich❤️? Nicht so richtig 💔? Dann komm zu uns! Arbeit darf Spaß machen, schnell gehen und sich leicht anfühlen. Bewerbe dich gleich Online in nur 1 Minute als Steuerfachangestellter *in Mehr Infos unter:...

26. November 2023
7
24. November 2023
Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft

Durchschnittssatzbesteuerung Land- und Forstwirtschaft

Unternehmer

Für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, ist die Durchschnittssatzbesteuerung anwendbar, so dass der Land- bzw. Forstwirt feste Sätze für die Umsatzund die Vorsteuer zugrunde legen kann. Da die Sätze regelmäßig...

24. November 2023

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee