News!

Steuerberater Kusch

Wohnungsüberlassung an Kinder

30. März 2023 | Einkommensteuer

Wenn Immobilien vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Kein Steuerzugriff erfolgt hingegen, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Die Wohnung oder das Haus muss hierzu nicht zwingend der Hauptwohnsitz oder
Lebensmittelpunkt gewesen sein – auch eine selbst genutzte Zweitwohnung kann steuerfrei veräußert werden.

Eine steuerfreistellend wirkende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vor, wenn die Immobile zuvor unentgeltlich an ein Kind überlassen wurde, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Wird aber die Immobilie anderen Personen (z.B. fremden Dritten oder Kindern ohne Kindergeldanspruch) überlassen, dann liegt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, so dass kein steuerfreier Immobilienverkauf innerhalb der Zehnjahresfrist gelingen kann.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem neuen Urteil noch einmal bekräftigt, dass nur Kinder mit Kindergeldanspruch eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken begründen können. Im Entscheidungsfall hatten die Eltern im Jahr 2010 eine Wohnung gekauft, in die zwei ihrer studierenden Söhne eingezogen waren (unentgeltliche Überlassung). Die Eltern veräußerten die Wohnung im Jahr 2016 mit Gewinn, zweieinhalb Jahre zuvor hatten die Zwillingssöhne jedoch ihren 25. Geburtstag gefeiert, so dass der Kindergeldanspruch für sie erloschen war.

Das Finanzamt besteuerte den Gewinn aus dem Wohnungsverkauf als privaten Veräußerungsgewinn und berief sich darauf, dass die Wohnung in den letzten zweieinhalb Jahren vor dem Verkauf nicht mehr an kindergeldrechtlich anerkannte Kinder überlassen worden war, so dass keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken mehr vorgelegen hat. Die Eltern hielten dem entgegen, dass die gleichwohl bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern dazu führen müsse, dass eine Selbstnutzung anzunehmen sei. Der BFH folgte dieser Argumentation nicht und verwies darauf, dass bei der Wohnungsüberlassung an Kinder ein bestehender Kindergeldanspruch notwendig ist, um eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken begründen zu können.

Quelle: BFH, Urt. v. 24.05.2022 – IX R 28/21, NV

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
8. Dezember 2023
AdobeStock 659143947 scaled e1701372928381

Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung

Unternehmer

Bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte durch einen direkten Steuerabzug in Höhe von 15 bzw. 30 % erhoben. Erfasst werden beispielsweise Vergütungen für zeitlich befristete Rechte- und...

8. Dezember 2023
7
6. Dezember 2023
INSTA Steuerberater Kusch

Nikolaus

Allgemein

Ich bin gespannt, was der Nikolaus uns bringt. Vielleicht Schokolade oder Mandarinen oder ein gutes Buch ….. ? Oder vielleicht einfach nur einen Schreck, wenn wir merken, dass wir in der Kanzlei keinen Stiefel rausgestellt haben. Aber egal, was wir bekommen, ich...

6. Dezember 2023
7
5. Dezember 2023
2023 12 04 Mein Arbeitsplatz

Mein Arbeitsplatz… Der Blick hinter die Kulissen

Allgemein

Naja, eigentlich kann ich mit meinem Laptop wirklich von überall aus arbeiten, wo es ein Netz gibt. Aber da ich mich bemühe, Arbeit und Freizeit zu trennen, habe ich mir angewöhnt, meistens von meinem Schreibtisch aus zu arbeiten. Außerdem kann ich hier oft im...

5. Dezember 2023
7
4. Dezember 2023
AdobeStock 102291649 scaled e1701371677515

Hoher Erbschaftsteuerfreibetrag auch für die Urenkelin?

Erbschaft

So erfreulich eine Erbschaft sein mag - das Tragische daran ist, dass vorher jemand verstorben sein muss, unter Umständen ein naher Angehöriger. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ergibt sich aus dem Gesetz ein Freibetrag von der...

4. Dezember 2023
7
2. Dezember 2023
2023 11 29 Biohof Berger 1

Bio-Hof Berger – Referenzmandant

Unsere Mandanten

Bio-Hof Berger - wir freuen uns, heute einen unserer Referenzmandanten vorzustellen. Der Demeter zertifizierte Bio-Hof Berger von Stephanie und Reinhold Berger baut in Bayreuth Getreide, Leguminosen, Ölfrüchte, Kartoffeln und Gemüse an. Im eigenen Hoflädchen...

2. Dezember 2023

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee