Das FG Düsseldorf hat zum Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung entschieden.
Finanzgericht Düsseldorf, 3-K-2483/20-E, Mitteilung vom 13.10.2022
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