News!

Steuerberater Kusch

Steuerbonus gilt auch für Einbau von Kamin- und Kachelöfen

8. März 2023 | Einkommensteuer

Wer Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in seinen Privathaushalt beauftragt, kann 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr, von der eigenen Einkommensteuer abziehen. Von diesem Steuerbonus werden auch die anfallenden Anfahrts-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten erfasst, allerdings nicht die Kosten für das
Material.

Im Zuge der Energiekrise ist der Einbau von Kamin- und Kachelöfen in Deutschland sprunghaft angestiegen. Steuerzahler sollten wissen, dass auch die Kosten für eine solche Baumaßnahme unter den 20%igen Steuerbonus fallen.

Hinweis: Auch die Kosten für Schornsteinfegerleistungen sind als Handwerkerleistung abziehbar. Dies gilt sowohl für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten als auch für Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau. Da Materialkosten steuerlich nicht gefördert werden, sollten Steuerzahler bei einem Kamineinbau unbedingt darauf bestehen, dass der Handwerker die verschiedenen Kostenarten in seiner Rechnung getrennt voneinander ausweist. Das Einkommensteuergesetz fordert zudem, dass der Auftraggeber für die Handwerkerleistung eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag unbar gezahlt hat (z.B. per
Überweisung). Barzahlung erkennt der Fiskus nicht an, weil der Steuerbonus die legale Beschäftigung fördern soll.
Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Rechnung und Zahlungsnachweis nicht von vornherein der Einkommensteuererklärung beigelegt werden. Es genügt, wenn zunächst nur die Kosten abgerechnet und die Nachweise auf explizite Nachfrage des Finanzamts nachgereicht werden.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Pressemitteilung v. 21.11.2022

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024
7
2. September 2024
PXL 20240902 085115133 1 scaled e1725267846626

Ergonomisch und leise arbeiten – wir bauen um

Allgemein

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Um unseren Mitarbeitern ein noch angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, unsere Büroräume umfassend umzubauen und zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen Was erwartet...

2. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×