Leistungen & Honorar für Unternehmer

Strategisch fundierte und operativ qualifizierte Entscheidungen sind die Grundsteine erfolgreicher Unternehmensführung. Ganz gleich, ob Sie regional oder weltweit aktiv sind – heute gibt es kaum eine Entscheidung, bei der steuerliche Fragen keine Rolle spielen. Deshalb beraten wir Sie und Ihr Unternehmen vor allem mit einem Ziel: Innovative Lösungen für komplexe Fragen und Aufgabenstellungen der Steuerberatung zu entwickeln und Sie von der alltäglichen Routine zu entlasten.

Im Allgemeinen besteht die klassische Steuerberatung aus der Wahrnehmung von Deklarationsaufgaben, d.h. der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auf der Basis vergangener Sachverhalte. Diese Aufgabe umfassend und zuverlässig zu erfüllen, ist uns selbstverständlich. Aber wir wollen mehr für Sie tun: Denn es genügt nicht, nur die Vergangenheit zu kennen. Unser Anspruch ist daher auch, der Zeit voraus zu sein und Ihnen mit zukunftsorientierter Expertise neue Wege aufzuzeigen. Nachfolgend finden Sie mehr Informationen zu einzelnen Bereichen und Beispiele für unser Honorar. Denn Sie sollten vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von persönlichem Vertrauen.

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Handwerker & Baugewerbe

Gerade im Baugewerbe sind durch die jahreszeitlich bedingten Schwankungen und die strengere Beobachtung der Branche durch die Behörden vielerlei steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Gewinnschwankungen:
Stark schwankende Jahresergebnisse können sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauunternehmens auswirken. Hier ist es unsere Aufgabe, durch die geschickte Ausübung von Wahlrechten oder Tatsachenverhalten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent darzustellen. Beispielsweise lassen sich langfristig laufende Bauprojekte durch eine funktionsfähige Kostenrechnung zielgenau steuern, nachkalkulieren und bilanzieren.

Abschlagsrechnungen:
Auch durch die Erstellung von Abschlagsrechnungen lässt sich Ihr Ergebnis gestalten. Dabei überprüfen wir die steuerlich korrekte Erstellung und Verbuchung dieser Abschlagsrechnungen.

Bauabschlagssteuer und § 13 b:
Wir beraten Sie zum Thema Bauabschlagsteuer und überprüfen Ihre ein- und ausgehenden Rechnungen nach § 13 b Umsatzsteuergesetz (Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen).

Baulohnabrechnungen
Wir erstellen Ihre Baulohnabrechnungen, besprechen mit Ihnen die Notwendigkeit von Saison-KUG oder Ausstellungen über den Winter und übernehmen die Abrechnungen mit der ZVK oder Galabau. Siehe unsere Seite Lohn&Gehalt.

Handel (lokaler Einzelhandel, Großhandel)

Gerade im Handel findet zur Zeit eine drastische Umstrukturierung hin zum Online-Handel statt. Wir unterstützen Sie auf allen Handelsstufen bei der Abwicklung Ihres täglichen Geschäfts und beim Aufbau neuer Geschäftsideen, ganz besonders in Online-Bereich durch unsere reichhaltige Erfahrung:

Kassenprüfung:
Bei Ihren alltäglichen Vorgängen wie Kassenführung, die einer Überprüfung durch das Finanzamt standhalten sollte, die steuerliche korrekte Behandlung von Gutscheinen oder bei Ihrer Inventur stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Offene Posten:
Durch eine aussagekräftige Offene-Posten-Liste stellen wir Ihnen ein Instrument zur Überwachung des Zahlungsverhaltens Ihrer Kunden zur Verfügung.Beim grenzüberschreitenden Handel (Verkauf oder Einkauf) treten sehr komplexe umsatzsteuerliche Regelungen auf.

Internationale Geschäfte:
Wir unterstützen Sie beim Handel mit Unternehmen oder Privatleuten aus EU- und Nicht-EU-Staaten, beurteilten dies für Sie aus umsatzsteuerlicher Sicht und unterstützen Sie bei der Erstellung einer korrekten Rechnung und bei zolltechnischen Formalitäten.

Differenzbesteuerung:
Für den Handel mit Gebrauchtwaren, seien es beispielsweise Antiquitäten oder Autos, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Differenzbesteuerung vor. Wir erklären Ihnen dieses Verfahren und richten es für Sie persönlich ein, überprüfen Ihre Aufzeichnungen und wickeln diese Sonderregelung für Sie mit dem Finanzamt ab.

Freiberufler (Architekten, Rechtsanwälte, Ingenieure)

Im Bereich der Freiberufler ergeben sich durch die besonderen Umstände der Berufsausübung. Sie ist durch den hohen persönlichen und oft langfristigen Einsatz geprägt sowie durch wirtschaftliche und steuerliche Besonderheiten, die bei guter und umfassender Beratung berücksichtigt werden müssen.

Gebühren und Fremdgelder:
Rechtsanwälte stellt häufig die Verauslagung von Gebühren und die Verwaltung von Fremdgeldern vor komplexe Aufgaben, um korrekt Ihren eigenen Gewinn zu ermitteln und ihn von fremden Aufwendungen oder Geldern zu trennen. Wir stellen Ihnen ein steuerrechtlich sicheres Instrumentarium hierzu zur Verfügung und verbuchen die getrennten Bereiche für Sie transparent.

Gewinnschwankungen:
Bedingt durch längerfristige Aufträge schwanken die Jahresgewinne häufig deutlich. Neben der Anwendung steuerrechtlicher Möglichkeiten zur Glättung des Jahresgewinnes sind wir Ihnen bei Planung und der kurzfristigen Anpassung der Vorauszahlungen an Ihre jeweilige Gewinnsituation vorausschauend behilflich.

Vermögensplanung:
Gerade Freiberufler sind in hohem Maße darauf angewiesen, ihre Zukunft und ihr Alter privat abzusichern. Zur Planung Ihrer längerfristigen finanziellen Zukunft erstellen wir mit Ihnen eine Vermögensplanung und beziehen auch Ihre Ansprüche gegen berufsständischen Versorgungswerke ein..

Gesundheitswesen – Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten…

Der zunehmende Wettbewerb am Gesundheitsmarkt sowie die laufenden Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen die Angehörigen der Heilberufe vor zunehmend komplexere Fragestellungen. Wir stehen Ihnen bei der strategischen Ausrichtung Ihrer Praxis ebenso zur Seite wie bei der nachhaltigen Planung von Angeboten und Maßnahmen zur Ergebnissteigerung und der Optimierung Ihrer Kostenstruktur.

Individuelle Buchhaltung:
Wir arbeiten mit speziell auf Ihre Praxis zugeschnittenen Kontenrahmen und Auswertungen. Anhand dieser überprüfen wir Ihre Umsatz- und Kostenstruktur und geben Ihnen praxisgerechte Hinweise zur Verbesserung Ihres Ergebnisses an die Hand. Den Erfolg dieser Maßnahmen können Sie selbst an den laufenden Auswertungen nachvollziehen.

Kostenstellenrechung:
Durch die Einrichtung von Kostenstellen kann Ihr Ergebnis beispielsweise nach Kassen- und Privatpatienten aufgeteilt und beurteilt werden. Auch IGEL-Leistungen können separat angelegt werden.

Gewinnprognose:
Gern erstellen wir Ihnen darüber hinaus Gewinnhochrechnungen aus der laufenden Buchhaltung und ermitteln regelmäßig die voraussichtlich anfallenden Steuerzahlungen. Nur so können Sie Ihre Finanzplanung rechtzeitig auf die zu zahlenden Steuerbeträge ausrichten und sind vor unliebsamen Überraschungen in Form von Liquiditätsengpässen geschützt.

Dozenten und Gutachertätigkeit:
Für Ihre nebenberufliche Dozenten-, Vortrags- oder Gutachtertätigkeit setzten wir alle möglichen und entstandenen Aufwendungen wie Fahrt- und Übernachtungskosten an, damit Ihr Honorar weitgehend bei Ihnen verbleibt.

Umsatzsteuerliche Leistungen:
Bei umsatzsteuerlichen Abgrenzungen zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen oder Praxisbereichen – beispielsweise häufig bei Therapeuten, Zahn- oder Augenärzten – beraten wir Sie. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Gestaltung Ihrer Abrechnungen und der entsprechenden Steuererklärungen.

 

 Transport- und Reiseunternehmen

Im Transportgewerbe – egal ob Sie Güter oder Personen befördern – ergeben sich regelmäßig Besonderheiten durch die häufig ungewöhnlichen Arbeitszeiten, den regelmäßigen Einsatz von Subunternehmern und steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

Gehaltsoptimierung und Sofortmeldungen:
Bei der Abrechnung Ihrer Angestellten optimieren wir das Gehalt Ihrer Fahrer durch den Ansatz von begünstigten Sonderzuschlägen wie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen, oder Spesen für Übernachtung und/oder Verpflegung. Auch die nötigen Sofortmeldungen führen wir kurzfristig und zuverlässig für Sie durch. Siehe unsere Seite Lohn & Gehalt

Logistik:
Die Abrechnungen großer Logistiker mit allen enthaltenen Korrekturposten buchen wir für Sie zügig und korrekt.

Margenbesteuerung der Reiseleistung:
Im Personenreisegewerbe unterstützen wir Sie bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung Ihrer Reiseleistungen über die Grenze. Wir erläutern Ihnen die Differenzbesteuerung im Bereich der Reiseleistungen und führen für Sie die entsprechenden Kalkulationen und Berechnungen durch.

 

Medien und Künstler

Im kreativen Prozess schaffen Sie als Künstler, Moderator, Autor oder grafischer Gestalter ein leidenschaftliches Produkt. Sie haben Ihr Talent und Ihr Können mit Profession verbunden. Das sorgt für Ihre Einkünfte. Diese Einkünfte erzeugen Verpflichtungen – aber auch Möglichkeiten – im Hinblick auf Sozialversicherung und Besteuerung.

Liebhaberei:
Gerade Künstler erwirtschaften häufig lange Verluste, bevor die Kunstwerke wirtschaftlich mit Erfolg vermarktet werden können. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt bei Fragen rund um die Anerkennung von Verlusten und deren Verrechnung („Liebhaberei“). Dafür erarbeiten wir mit Ihnen zusammen ein schlüssiges Konzept, um das Finanzamt von der Seriosität und Gewinnerzielungsabsicht Ihrer Tätigkeit zu überzeugen.

Betriebsausgaben:
Bei klassisch streitanfälligen Themen wie privates Übungszimmer in der eigenen Wohnung, der Absetzbarkeit von Konzertkleidung, Reisekosten oder der Anschaffung teurer Instrumente wählen wir einen für Sie sicheren, aber günstigen Weg zum Ansatz Ihrer Kosten.

Steuerabzug für ausländische Künstler:
Im Rahmen der Veranstaltung von Konzerten oder ähnlichen künstlerischen Darbietungen ist vom Veranstalter im Wege des Abzugs Steuer einzubehalten. Wir überprüfen, ob diese Vorschrift auf Ihre künstlerische Tätigkeit anzuwenden ist und übernehmen die Anmeldung der Abzugssteuer für Sie.

Umsatzsteuerpflicht:
Geben Sie Musikunterricht, kann der Bereich der Umsatzsteuer problematisch sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl Ihrer Möglichkeiten, umsatzsteuerfreie Leistungen zu erbringen.

Künstlersozialkasse:
Wir unterstützen Sie in Belangen zur Künstlersozialkasse: Als Künstler stellen wir Ihnen die Vorteile der sozialen Absicherung über die Künstlersozialkasse und deren Voraussetzungen dar. Im täglichen Geschäft beraten wir Sie zu den jährlichen Meldungen als Auftraggeber oder Erbringer künstlerischer Leistungen beispielsweise zur Aufteilung in künstlerische und gewerbliche Tätigkeiten.

Der Themenbereich Rechnungswesen geht weit über das Kontieren und Erfassen von Buchführungsbelegen hinaus. Mit einem effizienten Rechnungswesen können Sie schnell auf Veränderungen reagieren und haben einen Vorsprung gegenüber Ihren direkten Konkurrenten.

Finanzbuchhaltung:

Wir prüfen, kontieren und erfassen Ihre Belege nach einem auf Ihre Bedürfnisse angepassten Kontenrahmen, führen eine Offene-Posten-Liste und stimmen diese Daten mit der Lohn- und Anlagenbuchhaltung ab. Dabei haben wir immer eine für Sie vorteilhafte Behandlung Ihrer Geschäftsvorfälle im Blick. Durch eine genaue monatliche Abgrenzung von Aufwendungen wie Eigenverbrauch, Abschreibungen oder Warenbestand ist Ihre Buchhaltung immer aussagekräftig.

Digitale Online-Lösungen:

Die Buchführung der Zukunft ist digital, schnell und einfach für Sie als Mandant. Der Ablauf ist denkbar simpel: Sie scannen täglich Ihre Belege und laden sie Online in unser Tax-Center hoch. Dazu stehen neben einer Handy-App, ein Portalzugang, Scannlösungen und virtuelle Drucker zur Verfügung. Ihre Originalbelege bleiben bei Ihnen vor Ort und können direkt in Ihr Ablagesystem übergehen. Wir buchen anhand der digitalisierten Belege und der uns von Ihrer Bank übermittelten Kontoauszugsdaten. Die zeitintensive Aufbereitung der Fibu-Unterlagen im klassischem Pendelordner entfällt. Digitalisierte Belege stehen Ihnen für schnelle Recherchen per Direktzugriff rund um die Uhr zur Verfügung. Ergänzend können wir Ihre Kasse und Ihre Bankzahlungen einbinden und Ihren perfekte Auswertungen online zur Verfügung stellen.

Datenübermittlung:

Als ein Ergebnis Ihrer Buchhaltung wird termingerecht die Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt und die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern in einem authentifizierten Verfahren übermittelt.

Auswertungen:

Neben Standardauswertungen, wie der Betriebswirtschaftlichen Auswertung und der Summen- und Saldenliste, erhalten Sie auf Wunsch einen Controllingreport, der Ihnen Tendenzen und Entwicklung des Unternehmens aufzeigt, kritischen Faktoren durch Kennzahlen ermittelt und Ihre Abhängigkeit von Kunden und Lieferanten beleuchtet. Mehrjahresvergleiche und Vergleich mit Branchenzahlen runden dieses Paket ab. Natürlich führen wir Sie bei Bedarf in das Lesen und Interpretieren dieser Auswertungen ein.

Reporting:

Wir erstellen nach Ihren Vorgaben Berichte für externe Dritte wie Banken, Anteilseigner oder Versicherungen auf Basis Ihrer Daten.

Umsatzsteueroptimierung:

Durch Registrierungspflichten, komplizierte Abwicklungsverfahren und detaillierte Vorschriften für die Rechnungsschreibung ist die Umsatzbesteuerung für viele – auch kleine – Unternehmen längst zu einem wichtigen Thema geworden. Wir beraten Sie beispielsweise bei Fragen zum Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei der umsatzsteuerrechtlichen Gestaltung der Geschäftsvorfälle und bei Fragen zum Vorsteuerabzug oder zur Kleinunternehmerregelung. Die häufig gewordene Umsatzsteuersonderprüfungen der Finanzämter wickeln wir auch für Sie ab.

Abschreibungsprognose:

Aus dem Abschreibungsverzeichnis prognostizieren wir Ihre Abschreibungen über 3 bis 5 Jahre zur Optimierung des Investitionsverhaltens unter steuerlichen Aspekten.

Kostenrechnung:

Wir legen mit Ihnen das Auswertungsziel der Kostenrechnung fest, richten Kostenstellen und Kostenträger ein und ermitteln Verteilungsschlüssel für die Gemeinkosten. Als Auswertungen programmieren wir einen individuellen Betriebsabrechnungsbogen für Sie. Auf dieser Grundlage haben Sie eine zuverlässige Datenquelle für beispielsweise die Kalkulation Ihrer Produkte oder die Überwachung der Einhaltung von Budgets.

Im Rahmen Ihrer Rechnungspflichten nach Steuer- und Handelsrecht erstellen wir Ihre Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen. Herbei nutzen wir steuerliche Wahlrechte und sonstige Vergünstigungen wie Rücklagen in Ihrem Interesse und beziehen hierfür die künftige Entwicklung des Unternehmens ein.

Jahresabschluss:

Wir erstellen für Sie einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Mehrjahresvergleich, für GmbHs zusätzlich mit Anhang. Auf Wunsch erhalten Sie ergänzend Bilanzkennzahlen und eine grafische Aufbereitung der wichtigsten Ergebnisse. In einer ausführlichen Besprechung erläutern wir Ihnen Ihr Ergebnis mit Blick auf die Zukunft.

Gewinnermittlung:

Für kleinere Unternehmen fertigen wir eine Gewinnermittlung einschließlich eines Mehrjahresvergleichs an. Zur Gewinnsteuerung beraten wir Sie unterjährig über mögliche Anschaffungen, Reparaturen oder Wareneinkauf.

Anlassbezogene Abschlüsse:

Bei Unternehmensgründung stellen wir die Eröffnungsbilanz auf, bei unterjährigen Umstrukturierungen einen Zwischenabschluss oder bei Aufsplittung des Unternehmens eine Auseinandersetzungsbilanz.

Betriebliche Steuererklärungen:

Ihre betrieblichen Steuererklärungen wie Einkommensteuererklärung (Anlage G, S und EÜR), Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung arbeiten wir für Sie aus, berechnen Ihnen die Ergebnisse und übermitteln die Erklärungen elektronisch an das Finanzamt.

Publizierung:

Wir übernehmen die Veröffentlichung oder Hinterlegung  des Jahresabschlusses im elektronischen Unternehmensregister . Dabei achten wir auf Wunsch darauf, dass nur die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Mindestangaben veröffentlich werden.

Datenübermittlung:

Ab 2013 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an die Finanzverwaltung in einer standarisierten Form vorgeschrieben. Wir passen Ihre Buchhaltung und den Abschluss an diesen Vorgaben an und übermitteln die Daten im authentifizierten Verfahren.

Unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen sind heute so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale steuerliche Lösung ohne eine gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung häufig überhaupt nicht mehr vorstellbar ist. Eine entscheidungsorientierte, sachverhaltsgerechte Hilfe des Steuerberaters für die Unternehmensführung erfordert eine umfassende Berücksichtigung aller steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte des Entscheidungsgegenstandes. Daher wollen wir Ihnen Kriterien und Maßstäbe für verschiedenste Entscheidungen zur Verfügung stellen:

Entwicklung von Unternehmenszielen:

Wir richten unseren Blick konsequent nach vorne! Nach einer ganzheitlichen Analyse Ihrer Potenziale und Rahmenbedingungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Zukunftsvision, bei deren Verwirklichung wir Ihnen helfend und beratend zur Seite stehen.

Branchenvergleiche:

Wir liefern Ihnen nicht nur Ihre Buchführung, sondern auch Branchenzahlen, damit Sie Ihr Unternehmen mit dem Markt vergleichen können, und realistisch einschätzen können, wo ihr Unternehmen heute steht. Mit unseren Analysen, die leicht verständlich für Sie aufbereitet sind, können Sie schnelle und sichere Entscheidungen treffen. Wir zeigen Ihnen die Schwachstellen Ihres Unternehmens und bewahren so Ihr Kapital.

Mehrjahresvergleiche:

Wir zeigen Ihnen anhand des Vergleichs Ihrer Zahlen über mehrere Jahre Entwicklungstendenz für Ihre Kostenarten und Ihr Betriebsergebnis auf. Daraus lassen sich Potenziale und Chancen für zukünftige Entwicklungen ableiten.

Unternehmensplanung:

Für die jeweils nächsten drei Jahre stellen wir mit Ihnen gemäß Ihrer Unternehmensziele konkrete Planszenarien für Ihr Unternehmen auf. Anhand dieser Planzahlen überprüfen wir regelmäßig Ihre Monatsauswertungen, besprechen Abweichungen mit Ihnen und passen die Planrechnung gegebenenfalls an.
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Investitionen: Für geplante Investitionen, beispielsweise in Maschinen, berechnen wir Ihnen die Rentabilität sowie die Zeitdauer, bis die Investition sich amortisiert. Damit können Sie über die Durchführung der Investition fundiert entscheiden

Liquiditätsplanung:

Auf der Basis Ihrer regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen entwickeln wir mit Ihnen einen kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplan. Damit können Sie Ihren Finanzbedarf oder Ihren Spielraum für Investitionen besser einschätzen.

Finanzierung & Bankgespräche:

Durch die internationale Finanzkrise ist die Kreditvergabe der Banken deutlich vorsichtiger, risikoorientierter und damit oft teuerer geworden. Als Ihr Steuerberater verfügen wir nicht selten durch eine langjährige Mandatsbeziehung, über hervorragende Kenntnisse über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Daher können wir für Sie die benötigten Unterlagen erstellen, damit Sie von Ihrer Bank ein gutes Rating und damit günstige Zinssätze erhalten. Wir unterstützen Sie dafür auch bei Bankgesprächen.

Leasing:

Bei der Durchführung von Investitionen sollte man verschieden Finanzierungsformen gegenrechnen. Wir stellen für Sie die Vor- und Nachteile von Leasing und einer Finanzierung durch ein Bankdarlehen gegenüber.

Vertragsprüfung:

Wir überprüfen verschiedenste Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel Geschäftsführerverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge etc.

Rechtsformwahl:

Von Zeit zu Zeit sollten auch unternehmerische Grundlagenentscheidungen hinterfragt werden – dazu gehört auch die Rechtsform Ihres Unternehmens. Wir diskutieren Vor- und Nachteile anderer Rechtsformen mit Ihnen und stellen Ihnen die steuerlichen Unterschiede vor.

Der Wechsel der Generationen ist ein große Aufgabe für jedes Unternehmen – wir helfen Ihnen dabei, die Weichen richtig zu stellen. Die steuerliche Belastung der Übertragung eines Betriebes kann sowohl auf der Seite des Übernehmers/Erwerbers als auch auf der Seite des Übergebers/Veräußerers durch geschickte Steuerplanung minimiert werden. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Nur durch langfristige Planung und eine gute Beratung lässt sich ein Unternehmen erfolgreich von der einen auf die andere Generation übergeben.

Ziele der Unternehmensnachfolge:

Spätestens im Alter von 50 Jahren sollten erste Überlegungen angestellt werden, wie Sie sich die Zukunft Ihres Unternehmens vorstellen, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Wir veranschaulichen Ihnen verschiedene grundlegende Möglichkeiten, wie Ihr Unternehmen übertragen fortgeführt werden könnte, und entwickeln ein Strategie mit Ihnen.

Optimierung der Rechtsform für die Erbfolge:

Unternehmen werden in Abhängigkeit von der Rechtsform im Steuerrecht unterschiedlich bewertet. Auch gesellschaftsrechtliche Fragestellungen müssen grundsätzlich beachtet werden. Wir passen mit Ihnen die Rechtsform Ihres Unternehmens an Ihre Nachfolgeziele an.

Grundstücke:

Ein wichtiger Ungekannte bei der Unternehmensnachfolge stellt häufig die steuerliche Behandlung von Grundstücken dar. Wir ermitteln den steuerlichen Wert eines Grundstückes (und des aufstehenden Gebäudes) für Sie und beraten Sie zu verschiedenen Übertragungswegen wie Nießbrauch, Übertragung gegen Leibrente o.a.

Ertragsteuer-Risiken:

Häufig können bei Unternehmensnachfolge auch Ertragsteuern eine Rolle spielen, wenn z.B. durch Entnahmehandlungen ungewollt Einkommensteuern ausgelöst werden. Eine geschickte Planung kann dies vermeiden.Vertragsprüfung: Wir initiieren die Fixierung Ihrer Wünsche in einem Testament und überprüfen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Übergabeverträge für Sie unter steuerlichen Gesichtspunkten.

Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung:

Ist bei Ihnen der Erbfall eingetreten oder haben Sie eine Schenkung erhalten, erstellen wir für Sie die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung und helfen Ihnen bei der Anfertigung des Vermögensverzeichnisses für das Amtsgericht.

Honorar Beispiele

Um Ihre Unternehmenskosten planen zu können, müssen Sie natürlich vorab das Honorar für unsere Leistung kennen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann dauerhaft nur dann erfolgen, wenn beide Geschäftspartner zufrieden sind. Deshalb sollte das Honorar so gestaltet sein, dass beide Seiten das Gefühl haben, eine adäquate Gegenleistung für Ihre Leistung zu erhalten. Daher lege ich gerne meine Preisgestaltung offen.  Da die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung komplex ist, möchte ich Ihnen jeweils in der Praxis häufig vorkommende Regelungen vereinfacht darstellen und Beispiele dazu geben. Grob können zwei Berechnungsmethoden für die Gebühren unterschieden werden: eine Wertgebühr im Rahmen der Steuerberatervergütungs-verordnung und eine Zeitgebühr für andere Aufgabenstellungen.

Basis-Paket Finanzbuchführung

Monatliche Finanzbuchführung

Digital Übermittelt

inkl. App Nutzung

inkl. Portalnutzung

inkl. Abruf Kontoauszüge

inkl. Auswertungen im Portal

inkl. verschlüsselte Kommunikation

Preis je Monat

Finanzbuchführung Buchungszeile

 

Preis je Buchungszeile

Standard-Paket Finanzuchführung

 Monatliche Finanzbuchführung

Digital Übermittelt

inkl. App Nutzung

inkl. Portalnutzung

inkl. unbegrenzten E-Mails ins Portal

inkl. Kassenbuch

inkl. Virtuellem  Drucker

inkl. Abruf Kontoauszüge

inkl. Auswertungen im Portal

inkl. verschlüsselte Kommunikation

Preis je Monat

 

Komfort-Paket Finanzbuchführung

 

Monatliche Finanzbuchführung

Digital Übermittelt

inkl. App Nutzung

inkl. Portalnutzung

inkl. unbegrenzten E-Mails ins Portal

inkl. Kassenbuch

inkl. Virtuellem  Drucker

inkl. Abruf Kontoauszüge

inkl. Abruf Paypal

inkl. Volltext Belegsuche

inkl. Zahlungsverkehr

inkl. Import Fremddaten

inkl. Auswertungen im Portal

inkl. verschlüsselte Kommunikation

Preis je Monat

Gewinnermittlung bei einem Umsatz von 25.000 €

 

Das Honorar für die Gewinnermittlung richtet sich nach dem „Wert“ Ihrer Gewinnermittlung, der sich nach dem Umsatz oder im Verlustfall nach den Betriebsausgaben bemisst.

Beispielsweise verrechne ich für eine Gewinnermittlung bei einem Wert von:

25.000 € ein Honorar von 390 €

50.000 € ein Honorar von 510€

100.000 € ein Honorar von 715 €

Steuererklärung 10.000 € Gewinn und 60.000 € Umsatz

 

Vereinfacht erklärt, richtet sich der Wert Ihrer betrieblichen Steuererklärung nach Ihrem Gewinn bzw. bei der Umsatzsteuer nach den Entgelten:

Gewinn 10.000 €, Umsatz 60.000 €

Bei einem Gewinn von 10.000 € und einem Umsatz von 60.000 € ergeben sich nachfolgende Gebühren:

Körperschaftsteuererklärung 117,00€

Gewerbesteuererklärung 59,00€

Umsatzsteuererklärung 49,50€

 

Honorar Zeitgebühr für andere Aufgaben

Bei der Zeitgebühr berechnet sich mein Honorar nach dem für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Zeitaufwand und beträgt zwischen 65 € und 200 € je angefangener halbe Stunde – abhängig von dessen Schwierigkeitsgrad.

Diese Zeitgebühr kommt beispielsweise zur Anwendung bei der Kostenstellenrechnung und dem betrieblichen Reporting, den betriebswirtschaftlichen Analysen und Beratungsleistungen, der Entwicklung der Nachfolgeplanung oder der Existenzgründerberatung

Alle genannten Preise verstehen sich alle Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %).

Jetzt  ihren persönlichen Termin vereinbaren:

E-Mail an:  neumandant@steuerberater-bayreuth.com