persönlich und plausibel für Privatleute

Steuererklärung für Privatpersonen 

Auch die private Einkommensteuererklärung, auch als Lohnsteuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich bekannt, wird immer komplizierter und umfangreicher. So umfassen mittlerweile die Anlage N und die Anlage Kinder schon jeweils drei Seiten.

Die korrekte Erstellung ist daher für den Laien sehr schwierig und zeitaufwendig. Dabei noch vorhandene Spielräume zur Senkung der Steuerbelastung zu erkennen und auszunutzen, ist für Sie schon fast unmöglich. Wir als Steuerberater erstellen sämtliche Steuererklärungen, beraten Sie bei besonderen Anlässen und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden, wie dem Finanzamt Bayreuth. Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen mit individueller Beratung und geben Ihnen dabei das gute Gefühl, nicht zu viel Steuern zu zahlen. Für viele Berufsgruppen verfügen wir über ein eingehendes Wissen über ihre individuellen Problemstellungen, um fachkundig beraten zu können. Wir gehen deutlich über die reine Erfassung Ihrer Lohnsteuerkarte hinaus. Nachfolgend finden Sie mehr Informationen zu einzelnen Bereichen und Beispiele für unser Honorar. Den Sie sollten vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von persönlichem Vertrauen.

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Häufig wenden Sie Geld für Ihre berufliche Tätigkeit auf und wissen nicht, dass Sie diese steuerlich absetzen können. Nachfolgende Themenbereich sind häufige Ansatzpunkte für Werbungskostenabzug, zu dem wir Sie fachkundig beraten: 

  1. Fahrtkosten und Dienstwagen:
    Beruflichen Fahrten zur Arbeitsstätte und Fahrten im Dienst mit Ihrem Pkw können angesetzt werden. Dabei sind strittige Punkte wie beispielsweise die Privatnutzung des Dienstwagens, Unfälle während beruflicher Fahrten, wechselnde Arbeitsstätten und Höhe des Kilometersatzes zu klären.
  2. Arbeitszimmer:
    Die generelle Abzugsfähigkeit Ihres Arbeitszimmers sollte analysiert werden. Unter Umständen können Teile Ihrer Haus- oder Wohnungsaufwendungen wie Abschreibungen, Darlehenszinsen, Energiekosten etc. geltend gemacht werden.
  3. Arbeitsmittel:
    In diesem Bereich gibt es vielfältige Ansatzpunkte, unter anderem Aufwendungen für Berufskleidung oder deren Reinigung, Fachliteratur, Mobiliar für das Arbeitszimmer oder Bürobedarf.
  4. EDV und Handy:
    Wenn Sie EDV oder ein Handy zu Hause zum Teil auch beruflich nutzen, kann die berufliche Nutzung dieser Geräte in Abzug gebracht werden.
  5. Bewirtungen und Repräsentationsaufwendungen:
    Müssen Sie aus beruflichen Gründen häufig Gäste bewirten oder zu Jubiläen bzw. Verabschiedungen Geschenke machen? Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist unter anderem die strenge Einhaltung vorgeschriebener Formalien.
  6. Dienstreisen:
    Sie müssen häufig aus beruflichen Gründen verreisen, bekommen diese Aufwendungen aber nicht oder nur zum Teil von Ihrem Arbeitgeber erstattet. Ihren Anteil an Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie steuermindernd berücksichtigen lassen.
  7. Heirat und Kinder:
    Die günstigste Kombination der Lohnsteuerklassen erhöht unter dem Jahr die Nettolohnauszahlung. Auch über die Veranlagungsform im Jahr Ihrer Heirat kann die Steuerbelastung beeinflusst werden. Vor der Geburt Ihres Kindes ist die Wahl der Lohnsteuerklassen wesentlich für die spätere Höhe des Erziehungsgelds. Wir unterstützen Sie nach der Geburt Ihres Kindes beim Ausfüllen des Antrags auf Erziehungsgeld.
  8.  Kindergarten, Schule und  Studium:

    Der Aufwand für eine Betreuung Ihres Kindes oder eine Privatschule kann unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Studieren Ihre Kinder an einer auswärts gelegenen Universität, können erhöhte Freibeträge geltend gemacht werden.

  9.  Unterhalt von volljährigen Kindern oder Eltern

    Unterstützen Sie Ihre Kinder über die Kindergeldgrenze von 25 Jahren hinaus noch finanziell? Dieser Aufwand kann sehr häufig steuermindernd angesetzt werden und zu deutlichen Steuerersparnissen führen. Vermehrt werden Erwachsene in der Mitte ihres Lebens vom Sozialamt zum Unterhalt für Eltern herangezogen, vor allem wenn diese pflegebedürftig werden und diese Belastung finanziell alleine nicht stemmen können. Wir erläutern Ihnen die Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung und zeigen Ihnen die steuerlichen Möglichkeiten zum Absetzen dieses Unterhalts auf.

 

Als (Hochschul-)Lehrer/in erbringen Sie Ihre Arbeit mit hohem persönlichem und häufig auch finanziellen Engagement. Wir unterstützen Sie dabei, dieses finanzielle Engagement beim Finanzamt geltend zu machen:
  1. Arbeitszimmer:
    Die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers war bei Lehrern lange umstritten. In Abhängigkeit von Ihrer Datenkonstellation kann ein Teil Ihrer Haus- oder Wohnungsaufwendungen wie beispielsweise Abschreibungen, Darlehenszinsen, Energiekosten etc. angesetzt werden.
  2. Lehrmittel:
    Als Lehrer wenden Sie regelmäßig privates Geld für Unterrichtsmaterialien oder Bürobedarf und EDV auf. Auch Gerätschaften wie Kassettenrekorder, Sportkleidung, CDs oder Skiausrüstung kann abzugsfähig sein.
  3. Fortbildung:
    Häufig werden Fortbildungsveranstaltungen wie Sprachreisen von Finanzämtern nicht anerkannt. Durch sorgfältige Herausarbeitung der beruflichen Veranlassung kann häufig der Werbungskostenabzug erhalten bleiben.
  4. Klassenfahrten oder Forschungsreisen:
    Wenn Sie mit Ihren Schülern Klassenfahrten wie Skikurse oder andere Exkursionen durchführen, diese Aufwendungen aber nicht oder nur zum Teil von Ihrem Dienstherren erstattet bekommen, können Sie den nicht erstatteten Teil Ihrer Aufwendungen an Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen. Analoges gilt für Forschungsaufenthalte oder Kongressteilnahmen.

Als Vermieter müssen Sie sich heute in verschiedensten Rechtsgebieten behaupten. Wir unterstützen Sie durch unsere Fachkenntnis gegenüber dem Finanzamt und den Mietern:

  1. Betriebskosten:
    Die Vollständigkeit der abziehbaren laufenden Betriebskosten wie Abschreibungen, Darlehenszinsen, Hausgeld, Energiekosten, öffentliche Gebühren, Verwaltungskosten etc. garantiert Ihnen eine möglichst geringe Steuerbelastung.
  2. Kauf und Finanzierung:
    Wir beraten Sie bei der steuerlich sicheren und günstigen Gestaltung der Finanzierung Ihrer Immobilie und berechnen die Rentabilität der geplanten Immobilie.
    Nebenkostenabrechnung:
    Wir erstellen für Sie die jährliche Nebenkostenabrechnung Ihrer Immobilien und entlasten Sie dadurch von der Zusammenstellung und Zuordnung aller Aufwendungen.
  3. Abschreibungen:
    Die Auswahl der günstigsten Abschreibungsmethode für Ihre Immobilie kann zu deutlicher Steuerersparnis führen. Aus den Anschaffungskosten wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Makler und Notar ermitteln wir die konkrete Höhe der jährlichen Abschreibung und erörtern mit Ihnen die Aufteilung der Aufwendungen auf das Gebäude und den Grund und Boden.
  4. Renovierung:
    Gerade größere Renovierungsarbeiten in vermieteten Immobilien bergen hohes Konfliktpotential mit dem Finanzamt, da das Finanzamt unter bestimmten Umständen diese Aufwendungen auf viele Jahre verteilt. Durch zeitlich geschickte Durchführung der Renovierungen aus steuerlicher Sicht kann dies vermieden werden.
  5. Leerstand der Immobilie:
    Bei längeren Leerstandszeiten einer Immobilie verweigert das Finanzamt häufig die Anerkennung der damit verbundenen Aufwendungen. Der Werbungskostenabzug kann durch vorausschauende Maßnahmen erhalten bleiben.
  6. Verkauf einer Immobilie:
    Durch einen steueroptimierten Verkauf Ihrer Immobilie können hier hohe Steuerbelastungen auf den Veräußerungsgewinn eingespart werden.

Unser Honorar anhand von Beispielen

Natürlich sollen Sie vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Denn Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von persönlichem Vertrauen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann daher dauerhaft nur erfolgen, wenn beide Geschäftspartner zufrieden sind. 

Vereinfacht erklärt, richtet sich der Wert Ihrer Steuererklärung nach Ihrem Einkommen. Zum einen zahlen Sie eine Gebühr für die Grundformulare der Steuererklärung, die Ihre persönlichen Daten, Ihre Versicherungen sowie die Angaben zu Ihren Kindern enthalten. Hierfür berechnet sich der Wert nach Ihren jährlichen Gesamteinkünften. Daneben werden weitere Gebühren für die Berechnung Ihrer Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit als Angestellter, aus Kapitalvermögen, Vermietung oder aus Renten nach dem jeweils dort erzielten Einnahmen berechnet. Um Ihnen ein Gefühl für die Kosten einer Steuererklärung zu geben, möchte ich Ihnen einige in der Praxis vorkommende Beispiele geben (die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind nur konstruierte Beispiele, die davon ausgehen das wir vollständige sortierte Unterlagen mittels APP oder Portal zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Rentnerin mit Zinsen & Vermietung

Eine Rentnerin bezieht eine gesetzliche Altersrente von 3.000 € jährlich, eine Witwenrente von 4.800 € jährlich sowie eine private Rente aus Lebensversicherung von 1.200 € jährlich.
Daneben bekommt Sie 3.200 € Zinsen jährlich

Und Sie vermietet eine Wohnung für 16.800 € jährlich.

Folgende Steuerberatergebühren entstehen:

Grundformular 102,06 €
Renten 32,59 €
Kapitaleinkünfte 32,59 €
Vermietung 47,89 €

Angestellter Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte erzielt ein Bruttogehalt von 31.000 € jährlich.

Folgende Steuerberatergebühren entstehen:

Grundformular 131,26 €
Angestelltentätigkeit 65,63 €

Rentnerin mit Zinsen & Vermietung

Eine Rentnerin bezieht eine gesetzliche Altersrente von 3.000 € jährlich, eine Witwenrente von 4.800 € jährlich sowie eine private Rente aus Lebensversicherung von 1.200 € jährlich.
Daneben bekommt Sie 3.200 € Zinsen jährlich

Und Sie vermietet eine Wohnung für 16.800 € jährlich.

Folgende Steuerberatergebühren entstehen:

Grundformular 102,06 €
Renten 32,59 €
Kapitaleinkünfte 32,59 €
Vermietung 47,86 €

Ehepaar mit zwei Kindern und Mieteinkünfte

Bei einem Ehepaar mit zwei schulpflichtigen Kindern arbeiten beide Eheleute als Angestellte.
Er verdient brutto 65.000 € jährlich.
Sie verdient brutto 32.000 € jährlich.

Daneben vermieten Sie ein Haus mit jährlichen Mieteinkünften von 20.000 €.

Folgende Steuerberatergebühren entstehen:

Grundformular 226,25 €
Angestelltentätigkeit Ehemann 88,74 €
Angestelltentätigkeit Ehefrau 65,63 €
Vermietung 51,02 €

Einfache und schnelle Digitale Bereitstellung Ihrer Unterlagen

Mittels unsere App können Sie kinderleicht vom Android oder IOS Smartphone ihre Belege fotografieren und auf einen Knopfdruck an uns übermitteln.

Kostenfreie Bereithaltung von Belegen

Im Rahmen der Belegvorhaltepflicht werden alle relevanten Belege Ihrer Steuererklärung von uns digital vorgehalten, um seitens des Finanzamtes angeforderte Belege kurzfristig bereitstellen zu können.

Überprüfung der Steuerbescheide und Einsprüche:

Häufig sind Steuerbescheide fehlerhaft oder das Finanzamt nutzt Spielräume gegen Ihre Interessen. Daher überprüfen wir Ihren Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Entspricht der Steuerbescheid nicht der Erklärung, besprechen wir die Gründe mit Ihnen und erläutern Ihnen die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. In Abstimmung mit Ihnen vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt und kämpfen für Ihre Rechte.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt und Wunschtermin

Durch die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das zuständige Finanzamt sichern wir Ihnen schnellere Bearbeitungszeiten und beugen der Möglichkeit von Übertragungsfehlern von Seiten des Finanzamts vor. Wir leiten Ihre Steuererklärung zu Ihrem Wunschtermin an das Finanzamt weiter und steuern somit den Zeitpunkt einer Steuernachzahlung oder Steuererstattung in Ihrem Interesse.

Jetzt Termin zur Abgabe der  Steuererklärung vereinbaren:

Telefon +49 921 66480