Lohn- und Gehaltsabrechnung
In Zeiten des Fachkräftemangels fällt es vielen Unternehmen und Selbständigen zunehmend schwer, geeignetes qualifiziertes Personal zu finden – Personal ist häufig zum begrenzenden Faktor im Unternehmen geworden. Umso wichtiger ist es, dass die Verwaltung und Abrechnung des Personals reibungslos und korrekt abgewickelt werden. Dies wird dadurch erschwert, dass die Gesetzgebung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht immer hektischer eine Änderung nach der nächsten Änderung verabschiedet und auf der anderen Seite alle Behörden verpflichtend auf digitale Prozesse umstellen.
Um Sie von diesen anspruchsvollen Aufgaben und deren technischer Umsetzung zu entlasten , bieten wir Ihnen den kompletten Service als Abrechnungstelle rund um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Pünktlich erhalten Ihre Mitarbeiter Ihre Lohnabrechnung, wir erstellen alle notwendigen Meldungen an die Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaft und das Finanzamt. Und paralell versorgen wir Sie als Unternehmer mit allen relevanten Auswertungen und Zahlungslisten.
Leistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung :
Anmeldung
- Ersteinrichtung von Unternehmens- und Arbeitnehmerdaten,
- Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt
- Beantragung von Betriebsnummern bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und beim Arbeitsamt
- Bereitstellung von kostenlosen Organisationsmitteln wie Personalfragebögen oder Stundenaufzeichnungen
Laufende Lohnabrechnung
- Durchführung der Lohnabrechnung vom Minijob, kurzfristig Beschäftigten bis zum Bau-Nebengewerbe als monatliches Festgehalt oder Stundenlohnabrechnungen
- Durchführung von Lohnabrechnungen für spezielle Gruppen wie Werkstudenten, Praktikanten oder Rentner
- Abrechnung von zusätzlichen Sonderzuwendungen wie Feiertags- und Nachtzuschläge, Weihnachtsgeld oder Tantiemen
- Abrechnung von Firmenwagen / E-Bikes über die 1% Regelung (0,5% für E-Autos) oder die Fahrtenbuchmethode
- Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgeverträgen und Vermögenswirksamen Leistungen
- Sofortmeldungen für bestimmte Branchen
- Beantragung von Krankengeld bei Krankheit oder Mutterschutz
- Berechnung von Kurzarbeitergeld
- Erstellung von Lohnbescheinigungen und Anträgen für Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Arbeitsagenturen etc.
- Meldungen an Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden
- Umfangreiche Auswertungspakete für Sie als Mandant, wie Zahlungslisten, Personalkostenübersicht, SEPA Dateien und vieles mehr
- Kuvertiere Lohnabrechnungen für ihre Mitarbeiter oder Übermittlung in digitale Form
Service
- Erstellung von Probeabrechnungen als Datengrundlage bei Gehaltsverhandlungen
- Mandanten-Rundschreiben zu aktuellen gesetzlichen Änderungen
- Elektronische Langzeit-Archivierung Ihrer Daten
- Unkomplizierte Umsetzung von Pfändungen betroffener Mitarbeiter
- Telefonhotline mit der schnellen Hilfe bei abrechnungstechnischen Fragen
- Begleitung der regelmäßigen Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung
- Begleitung von Lohnsteueraußenprüfungen
- Begleitung bei Prüfungen des Zoll
- Bereitstellung von GDPdU CDs für eletronische Prüfungen der Finanzbehörden und Sozialversicherungen
Auf unserer Service-Seite finden Sie Personalfragebögen, Stundenaufzeichnungen und vieles mehr als PDF oder EXCEL Datei. Zur Service-Seite
Lohnabrechnung auch ohne Buchführung
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen die Lohnabrechnung, auch ohne das wir die Buchführung oder Steuererklärung erstellen. Schon ab 3 Mitarbeiter erstellen wir Ihnen gerne persönlich ein attraktives Angebot für ihre Lohnabrechnung
Grundlagen der Lohnabrechnung
Unter einer Lohnabrechnung versteht man grundsätzlich ein Dokument, welches Informationen darüber enthält, wie sich der Lohn eines Arbeitnehmers über einen bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Im Regelfall werden Verdienstabrechnungen monatlich erstellt.
Das Formular muss die erfolgte Zahlung im Detail aufschlüsseln, damit der Lohn für alle Beteiligten genau nachvollziehbar ist. Da sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Finanzamt und die Sozialversicherungen.
Sobald ein Unternehmer seinen Mitarbeiter Lohn oder Gehalt ausbezahlt, ist er laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet eine Lohnabrechnung auszustellen. D.h. Sie müssen monatlich Ihren Mitarbeitern, dazu zählen auch Minijobs und Haushaltshilfen ab 451€, einen Lohn- und Gehaltszettel aushändigen. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Lonsteuer abzuführen.
Lohnabrechnung für Angestellte, Arbeiter, Arzthelfer, Baulohn, Geschäftsführer, Haushalthilfe, Kaufmännischen Angestellten…

Lohnabrechnung Festlohn
Für alle Mitarbeiter mit einem monatlichen Festlohn zahlen Sie monatlich ab 15.- € je Mitarbeiter.
Lohnabrechnung Stundenlohn
Für alle Mitarbeiter mit einem monatlichen wechselnden Lohn aufgrund von z.B. Stundenmeldungen zahlen Sie monatlich ab 18.- € je Mitarbeiter.
Unsere Inklusivleistungen
- Prämienzahlungen und Bonuszahlungen
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Ausweis/Berechnung von Vermögenswirksamen Leistungen oder Altersvorsorge
- Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Bereitstellung von Personalfragebögen, Meldebögen…
- SEPA Dateien für die leichtere Überweisung der Löhne
- Versand der Lohnabrechnungen per Post
gedruckte Lohnabrechnung 2 fach ( davon 1 mal kuvertiert ) - Führen der Lohnkonten je Mitarbeiter
- Monatliche Datenübermittlung an die Krankenkassen
- Monatliche Datenübermittlung der Lohnsteuer
- Monatliche Zahlungslisten
- Monatliche Schätzungen der SV Beträge für Stundenlöhner
- Monatliche Verarbeitung der termingerechten Datenmeldung zum 04./15. des Monats
- Detaillierte Auswertungen Ihrer monatlichen/jährlichen Lohnkosten
- Detaillierte Personalkostenübersicht
- Führen von Urlaubskonten
- Elektronische Archivierung aller Lohndaten
- Zusätzliche Aufbewahrung aller Lohnunterlagen in der Kanzlei
- Aufbewahrung und evtl. Bereitstellung von Stundennachweisen für Minijobs
Unsere Inklusivleistungen
- Prämienzahlungen und Bonuszahlungen
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Ausweis/Berechnung von Vermögenswirksamen Leistungen oder Altersvorsorge
- Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Bereitstellung von Personalfragebögen, Meldebögen…
- SEPA Dateien für die leichtere Überweisung der Löhne
- Versand der Lohnabrechnungen per Post
gedruckte Lohnabrechnung 2 fach ( davon 1 mal kuvertiert ) - Führen der Lohnkonten je Mitarbeiter
- Monatliche Datenübermittlung an die Krankenkassen
- Monatliche Datenübermittlung der Lohnsteuer
- Monatliche Zahlungslisten
- Monatliche Schätzungen der SV Beträge für Stundenlöhner
- Monatliche Verarbeitung der termingerechten Datenmeldung zum 04./15. des Monats
- Detaillierte Auswertungen Ihrer monatlichen/jährlichen Lohnkosten
- Detaillierte Personalkostenübersicht
- Führen von Urlaubskonten
- Elektronische Archivierung aller Lohndaten
- Zusätzliche Aufbewahrung aller Lohnunterlagen in der Kanzlei
- Aufbewahrung und evtl. Bereitstellung von Stundennachweisen für Minijobs
Die angegebenen Preise verstehen sich Netto zuzüglich MwSt je Mitarbeiter bei einer Mindestzahl von 20 Arbeitnehmer und schließen die aufgeführten Positionen ein.
Weitere Leistungen wie Sofortmeldungen, Pfändungen, Begleitung von Betriebsprüfungen… können weitere Kosten gemäß unser gültigen Lohnpreisliste verursachen.