Ihre eigene Photovoltaik-Anlage
Deutschland lässt das fossil-nukleare Energiezeitalter hinter sich. Photovoltaik wird in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine bedeutende Rolle spielen. 2017 waren rund 3,7 Milliarden Photovoltaik-Anlagen in Deutschland installiert. Dabei sind die Steuerregeln für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen komplex und ständig im Fluss.
Errichten Sie eine eigene Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Haus und speisen Sie den erzeugen Strom in das öffentliche Stromnetz ein oder versorgen eine vermietete Immobilie damit, so werden Sie zum umsatzsteuerpflichtigen Gewerbebetrieb. Hierbei kann man an verschiedenen Stellen Einfluss auf das steuerliche Ergebnis nehmen: Führt man keine anderen unternehmerischen Tätigkeiten aus, fällt man als Stromerzeuger sehr oft unter die Kleinunternehmerregelung. Dann muss man zwar keine Umsatzsteuer abzuführen, kann aber zugleich auch keinen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage geltend machen. Im Bereich der Einkommensteuer muss der Strom, der von Ihnen selbst verbraucht wird, bewertet und versteuert werden. Noch komplexer wird die Situation, wenn Sie den Strom auch an die Mieter Ihrer Immobilie verkaufen.
Sind Sie bereits Unternehmer, stellt sich die Frage, ob die Photovoltaikanlage in das bestehende Unternehmen integriert werden kann oder einen eigenen Betrieb bildet und wie die unsatzsteuerlichen Wechselwirkungen gestaltet werden können.
Sie nehmen mit Ihrer Photovoltaik-Anlage erstmalig eine unternehmerische Tätigkeit auf? Dann gelten Sie als Existenzgründer: Ihr Untenehmen ist beim Finanzamt anzumeldunge und die Umsatzsteuer im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich anzumelden.
Damit Sie an dieser Stelle kein Geld verlieren, entwickeln wir mit Ihnen die langfristig sinnvollste Lösung und setzen sie gemeinsam mit Ihnen um. Wir sind Ihnen dabei bei folgenden Schritten behilflich:
- Wir kalkulieren mit Ihnen vor der Umsetzung die Rentabilität der Anlage oder überprüfen bestehende Kalkulationen
- Wir weisen Ihnen den Weg zu Fördermitteln.
- Wir entwickeln ein Konzept zur steuer-optimalen Umsetzung der damit verbunden unternehmerischen Tätigkeit.
- Wir übernehmen fristgerecht dieAnmeldungen beim Finanzamt und kümmern uns um die laufende Korrespondenz mit dem Finanzamt.
- Damit Sie im laufenden Betrieb wissen, ob Ihre Photovoltaik-Anlage die vorausberechneten Werte bei der Stromproduktion erreicht, erstellen wir Ihnen einen laufender Soll- / Ist-Vergleich im Rahmen der laufenden Buchhaltung.
- Wir erstellen alle damit verbundenen Steueranmeldungen und Steuererklärungen.
Batteriespeicher
Ein großer Nachteil der eigenen Stromerzeugung liegt darin, dass der Strom unmittelbar nach der Erzeugung verbraucht werden muss. Dies kann durch den Einsatz entsprechneder Batterien zum Teil vermieden werden. Der gespeicherte Stromm kann dann erst bei Bedarf für das Unternehmen den Mieter oder für sich selbst verwendet werden. Gerade bei Neuanlagen liegen die eingesparten Strombezugskosten durch den Eigenproduktion meist über der jeweiligen Einspeisevergütung. Mit einem Batteriespeicher können bis zu 75% Eigenverbrauchsanteil erreicht werden.
Steuerlich ist die Behandlung des Batteriespeicher gerade im Fluss. Strittig ist die Erstattung der im Kaufpreis enthaltenen Umsatzsteuer durch das Finanzamt sowie die Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Anschaffung des Batteriespeichers. Da dies gewichtigte Fragen für die Berechnung der Rentabilität der Photovoltaikanlage darstellen, klären wir mit Ihnen vor dem Vertragsabschluss die steuerrechtliche Beurteilung und kalkulieren die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage – sowohl bei Gesamtkauf einer Solaranlage mit Batteriespeicher oder der Nachrüstung eines Batteriespeichers.
Ein Elektroauto als Firmenfahrzeug
Elektrofahrzeuge werden immer häufiger auf Deutschlands Straßen zu sehen sein. Denn als Argument zu Gewinnung von neuen Mitarbeitern ist ein E-Firmenwagen in Zeiten der Knappheit auf dem Arbeitsmarkt sehr zugkräftig, auch viele Unternehmer überlegen für sich den Umstieg auf „E“. Zur Förderung der Elektrofahrzeuge wurden von der Bundesregierungen etliche Spezialregelungen entwickelt, die bei geschicker Nutzung E-Autos finanziell interessant machen.
Wir beraten Sie beim in diesem Rahmen zu folgenden Punkten:
- Bereitstellung von Stromtankstellen für Ihre Mitarbeiter und die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung einer Ladevorrichtung an Mitarbeitersowie Zuschüsse zu einer Ladevorrichtungen.
- Abwägen zwischen Leasing und Kauf sowie die Erstellung von steuerlichen Rentabilibtätsberechnungen für die Anschaffung von Firmenwagen
- Ausnutzung der steuerliche Erleichterung für die Privatnutzungen von Firmenfahrzeugen
- Gestaltung der Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter so, dass möglichst viel Netto vom Brutto verbleibt
E-Bike
E-Bikes oder Pedelecs sind so beliebt wie noch nie. Schaffen Sie mit einem E-Bike neue Anreize für Ihre Arbeitnehmer und sorgen Sie so für qualifiziertes Personal. Mir einem zur Verfügung gestellten E-Bike könne Sie gerade junge Arbeitnehmer begeistern und parallel für gute Umweltbedingungen, weniger CO2-Belastung und staufreie Straßen sorgen.
Wir beraten Sie zu dem Spezial-Thema Fahrrad-Leasing und JOB-RAD. Dabei ist das Prinzip einfach: Der Arbeitnehmer sucht sich ein Fahrrad oder E-Bike nach seinen Wünschen aus – der Arbeitgeber least das JobRad und überlässt es dem Mitarbeiter zur freien Nutzung. Im Gegenzug behält er einen kleinen Teil des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers ein und bedient damit die Leasingrate. Oder der Arbeitgeber kauft ein E-Bike und kann es als Betriebsausgabe absetzen. Die lästige 1%-Regelung wie beim Dienstwagen ist derweil bei E-Bikes entfallen, so dass Ihre Arbeitnehmer keine zusätzlichen Kosten erwarten. Weitere Themen sind das Aufladen der E-Bikes im Unternehmen sowie Wartung und Versicherung des Rades. Und nicht zu vergessen, Ihr Arbeitnehmer kann die umweltfreundliche Anreise zum Arbeitsplatz ohne Stau und Blaue Plakette wie gewohnt mit 30 Cent je Kilometer absetzen. So freut sich die Umwelt und Ihr Arbeitnehmer.
MARKENSTAMM- DATENREGISTER
Mit Einführung des sogenannten Marktstammdatenregisters müssen sich alle Betreiber dezentraler Stromerzeugungs-Anlagen in Deutschland neu eintragen.
Das Wichtigste in Kürze:
Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren betrieben werden. Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom.
Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland
Betreiber einer Photovoltaikanlage unterliegen der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer, wenn Sie „den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz einspeisen“. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. Diese Regelung trifft bis auf einen vollständigen Eigenverbrauch des Stroms auf nahezu jeden Betreiber einer Photovoltaik Anlage zu.

Relevante Links zum Thema Erneuerbare Energien und Elektomobilität:
- Agentur für erneuerbare Energien
- Bundesverband Erneuerbare Energien
- Energieförderung – Übersicht über mögliche Förderungen
- Bundesverband Solarwirtschaft
- KFW Förderungen Erneuerbare Energien
- Energieberatung der Stadwerke Bayreuth
- Förderprogramm der Stadtwerke Bayreuth
- Markenstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Überblick über förderfähige Fahrzeuge