In welcher Höhe Sie Kita-Gebühren absetzen können

Besucht Ihr Kind eine Kita, Kinderkrippe oder Kindergarten, so können Sie als Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr). Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers müssen...

Sonderausgabenabzug setzt früheren Trauschein voraus

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner können mit bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der unterhaltene Ex-Partner diesem Abzug zustimmt. Die Zustimmung hat zur Folge, dass...